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– in Bürgerhand!

Bürger-Freiflächen Photovoltaikanlage Markt Flachslanden

Über das Projekt

Der Markt Flachslanden kündigt die Errichtung einer Bürger-Freiflächenphotovoltaikanlage an. Dieses Vorhaben erstreckt sich auf zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen – nördlich von Kettenhöfstetten und westlich von Borsbach. Das Projekt welches bis Anfang 2025 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden soll, steht im Zeichen der Stärkung der lokalen Wertschöpfung und des Gemeinwohls.

Die Finanzierung dieses zukunftsweisenden Vorhabens erfolgt durch die Kommune in enger Partnerschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das gemeindliche Unternehmen Neue Energie Markt Flachslanden UG wird als Betreiber fungieren.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich an diesen Projekten zu beteiligen und somit aktiv zur Energiewende beizutragen. Anmeldungen für eine Beteiligung sind ab sofort möglich.

Mit diesen Maßnahmen bekräftigt der Markt Flachslanden sein Engagement für eine nachhaltige und bürgernahe Energiepolitik.

Daten zum Projekt

  • Gesamtleistung: 25.000.000 kWh/a
  • Inbetriebnahme: 03/2025
  • Versorgte Haushalte: ca. 8.500
  • CO2-Einsparpotential: ca. 15.000 t/a

Investitionsmöglichkeit in Kürze

  • Volumen: 1.500.000,00 EUR
  • Laufzeit: 20 Jahre
  • Zinssatz: ca. 4,00 % p.a. zzgl. Bonuszahlung
  • Beteiligungsspanne: € 250 - € 25.000

HINWEIS GEMÄSS § 12 ABS. 2. VERMÖGENS­ANLAGEN­GESETZ

Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum voll­ständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Jetzt Interesse bekunden

 

Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Bürger-Freiflächen Photovoltaikanlage Markt Flachslanden wird der Emittentin Neue Energie Markt Flachslanden UG & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt im Laufe des Jahres 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird erst zu Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht.